Immobilienkauf

Fragen & Antworten zu Ihrer Traumimmobilie in den österreichischen Alpen

Unter einer Ferienimmobilie versteht man eine Immobilie, die auf einem Land gewidmet ist, das ausschließlich touristische Nutzung vorsieht. Die Immobilie wird von einem touristischen Unternehmen, zum Beispiel einem nahe gelegenen Hotel oder Tour-Operator, vermietet.

Die Zweitwohnsitz-Widmung dient der weiteren Entwicklung touristischer Destinationen in Bezug auf neue Investitionen und Infrastrukturen (z.B. Skilift-Projekte) sowie der Schaffung neuen touristischen Potentials.

Ja und nein. Selbstverständlich dient Ihre Ferienimmobilie der Beherbergung von Urlaubsgästen. Schließlich investieren Sie in eine Tourismusregion, um durch die Mieterträge gute Renditen zu erzielen.

Sie erwerben jedoch keine Anteile. Im Grundbuch scheinen Sie als Eigentümer Ihrer Ferienimmobilie auf. Zusätzlich zum Alleineigentum erwerben Sie auch anteiliges Eigentum an allgemeinen Flächen des Projektes (z.B. Zufahrten, Grünflächen, Wellnessbereiche).

Das anteilige Eigentum ist abhängig von der jeweiligen Destination und variiert von Projekt zu Projekt.

Selbstverständlich. Sie können sich jederzeit für den gewünschten Zeitraum selbst gegen Bezahlung in Ihr Ferienhaus oder Appartement einbuchen.

Für die Vermietung und damit einhergehende administrative und technische Angelegenheiten ist meist ein professioneller Tour-Operator bzw. ein nahe gelegenes Hotel zuständig. Für die Leistungen wird in der Regel eine Provision veranschlagt, deren Höhe je nach Projekt variieren kann. Zu den Aufgaben des Betreibers gehört unter anderem die Führung eines Buchungs- und Reservierungssystems.

Sollten Sie sich nach den Gesprächen mit uns für einen Immobilienerwerb entscheiden, unterfertigen Sie zunächst einen sogenannten Zeichnungsschein (annahmefähiges Anbot). Gleichzeitig erhalten Sie personalisierte Verträge, die Sie sich in Ruhe durchsehen oder von Ihrem Rechtsanwalt prüfen lassen können. 

Ja. Bei touristischer Widmung ist allerdings zu beachten, dass der neue Käufer ebenso vermieten muss. Eine Ausnahme besteht hier lediglich, wenn Sie aufgrund der rechtlichen Lage die Wahl haben, Ihre Immobilien als reinen Zweitwohnsitz oder zu Vermietungszwecken zu verwenden.

Durch das Bauträgervertragsgesetz sind Sie in so einem Fall abgesichert. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in mehreren Raten, abhängig vom jeweiligen Baufortschritt Ihrer Immobilie. Alle Zahlungen an den Bauträger werden von einem Treuhänder (Rechtsanwalt oder Notar) getätigt und nur ausgeführt, wenn ein Baufortschritt durch einen geeigneten Sachverständigen laut BTV (Bauträgervertragsgesetz) festgestellt und protokolliert wird.

15 % bei Beginn der Bauarbeiten

35 % bei Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs

20 % bei Fertigstellung der sanitären und elektrischen Installationen

12 % bei Fertigstellung von Fassade und Fenstern

12 % bei Fertigstellung der Immobilien

4 % bei Schlüsselübergabe

2 % nach Übergabe einer Bankgarantie durch den Bauträger an den Treuhänder zur Abdeckung unvorhergesehener Mängel

In Österreich können Rechtsanwälte und Notare Vertragserrichter sein. Diese sind meist zugleich auch Treuhänder. Manche Kunden ziehen für eine zweite Meinung gern Ihren eigenen Rechtsanwalt bei. Das Treuhänder-Honorar beträgt 3 % des Bruttokaufpreises (Prozentsatz kann je nach Treuhänder variieren).

Der Treuhänder ist eine vertrauenswürdige Person mit viel Verantwortung. Er interagiert zwischen Käufer und Verkäufer und ist beiden Parteien Verantwortung schuldig. Gerade bei Objekten in der Bauphase trägt der Treuhänder größere Verantwortung und muss mehr Ressourcen einsetzen. Der Treuhänder leistet eine unabhängige rechtliche Beratung und agiert ausschließlich im Rahmen der Verträge zwischen Käufer und Verkäufer. Weiters kümmert er sich um die Beiziehung eines zuständigen Sachverständigen nach dem BTVG (Bauträgervertragsgesetz).

Alle für den Kauf relevanten Verträge, Urkunden und Dokumente – so auch der Kaufvertrag inklusive Aufsandungserklärung – werden im Beisein eines Notars durch Käufer und Verkäufer unterzeichnet. 

Sie unterfertigen die Verträge einfach bei einem Notar in Ihrer Nähe und senden die beglaubigten Unterlagen per Einschreiben zurück.

Selbstverständlich. Bei Unterfertigung des Zeichnungsscheins können Sie angeben, dass Sie eine Finanzierung benötigen. Wir stehen Ihnen dann gern beratend zur Seite. In Österreich finanziert die Bank in der Regel bis zu 55 % des Kaufpreises.

Leider nein. Aufgrund geografischer Besonderheiten der unterschiedlichen Destinationen (Witterung, Relief etc.), kann man die Fertigstellung nicht konkret vorhersagen. Wir können daher nur unverbindlich einen wahrscheinlichen Fertigstellungszeitpunkt angeben.

Je nach Projekt gehören zur Immobilie mindestens ein Stellplatz oder ein bis zwei Carports. Bei manchen Projekten sind auch Garagen vorgesehen.

Ja. Grundsätzlich gibt es in jeder Immobilie mindestens einen Kabelanschluss. Die genaue Anzahl ist in der Regel von der Anzahl der Wohn- und Schlafzimmer abhängig.

Sie werden rechtzeitig über die Fertigstellung Ihrer Immobilie informiert und ein Übergabetermin wird vereinbart. Bei der Übergabe ist zusätzlich ein geeigneter Sachverständiger gemäß BTVG (Bauträgervertragsgesetz) anwesend.

Ihr Ferienhaus/Appartement wird mit sämtlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen übergeben, die Sie in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung bzw. Einrichtungsliste finden. Im Normalfall brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern und können umgehend einziehen.

Die Erlöse variieren erfahrungsgemäß nach Größe und Ausstattung der jeweiligen Ferienimmobilie. Die Prognose in der Kundenmappe wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, Schwankungen aufgrund unvorhersehbarer Einflüsse sind jedoch möglich.

Ja. Anders wäre eine professionelle und erfolgreiche Vermarktung organisatorisch nicht möglich.

Als Eigentümer haben Sie eine gewisse Bevorzugung. Sollte es aufgrund der Auslastung Ihrer Immobilien jedoch nicht möglich sein, Ihren Urlaub in der eigenen Immobilie zu verbringen, besteht je nach Leerständen die Möglichkeit der Unterbringung in einem anderen Ferienhaus/Appartement.

Spontane Urlaube sind eher in den Nebensaisonen möglich. Am besten, Sie informieren den Betreiber einfach frühzeitig über Ihren gewünschten Urlaub.

In der Regel erhalten Sie als Eigentümer zur Eigennutzung einen vergünstigten Preis. Von Projekt zu Projekt kann die Form der Vergünstigung jedoch variieren.